Sie benötigen einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass?
Beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:
Personalausweise
Hierfür benötigen Sie:
a)
den alten Personalausweis (auch, wenn bereits ungültig).
b)
ein aktuelles Passbild
- nicht älter als ein halbes Jahr,
- bitte in einem Fotogeschäft anfertigen lassen.
c)
ein weiteres Passbild ist notwendig, wenn Sie auch einen vorläufigen Bundespersonalausweis beantragen möchten.
Die Gebühr beträgt:
bei Beantragung 8,00 €,
bei Eheschließung bzw. Namensänderung 11,00 €,
bei z. B. Verlust, Diebstahl etc. 13,00 €,
für einen vorläufigen Personalausweis bei Eheschließung 13,00 €,
für einen vorläufigen Personalausweis 15,00 €.
Der erste BPA ist kostenfrei (frühestmögliche Beantragung 3 Monate vor dem 16. Geburtstag).
Reisepass (Expresspass / 48-Seitenpass / vorläufiger Reisepass)
Hierfür benötigen Sie:
a )
den alten Reisepass (auch, wenn bereits ungültig).
b )
Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
- nicht älter als ein halbes Jahr,
- bitte in einem Fotogeschäft anfertigen lassen.
c )
Ein weiteres biometrietaugliches Passbild ist notwendig, wenn Sie auch einen vorläufigen Reisepass beantragen möchten.
Die Gebühr beträgt:
bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €,
bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 59,00 €,
für einen vorläufigen Reisepass generell 26,00 €,
für einen Expresspass zusätzlich 32,00 €,
für einen 48 – Seitenpass zusätzlich 22,00 €.
Der Antrag ist persönlich zu stellen; dies gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Die Abholung ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich, wobei die alten Dokumente vorzulegen sind.
Kinderreisepass
Hierfür benötigen Sie:
a )
Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
- für alle Kinder vom ersten Lebenstag an,
- bitte in einem Fotogeschäft anfertigen lassen.
b )
Die schriftliche Zustimmung beider Elternteile zur Ausstellung des Kinderreisepasses (kann formlos erfolgen).
c )
Geburtsurkunde oder bereits vorhandener Kinderausweis bzw. Kinderreisepass.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung dabei sein.
Die Gebühren können Sie auch mit EC-Karte entrichten.
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