Rathausinfo
Fahrzeug-Standort
Ein Verkehrstipp des Ordnungsamtes
Sie verreisen für längere Zeit? Meistens werden in diesem Falle Freunde oder Nachbarn gebeten, den Briefkasten zu leeren, die Blumen zu gießen und im Haus oder in der Wohnung „nach dem Rechten“ zu sehen. Haben Sie auch schon einmal daran gedacht, regelmäßig nach Ihrem Fahrzeug schauen zu lassen, das sie auf der öffentlichen Straße geparkt haben?
Nicht selten kommt es vor, dass vorübergehende Halteverbotszonen für Umzugs- oder Straßenbaumaßnahmen eingerichtet werden müssen. Die Halteverbotszeichen werden in der Regel drei Tage zuvor aufgestellt, um es dem Fahrzeugeigentümer zu ermöglichen sein Fahrzeug rechtzeitig aus dem Halteverbotsbereich wegzufahren. Daher wird gewöhnlich an den mobilen Schildern ein Zusatz mit dem Beginn der Wirksamkeit des Verbots angebracht. So können Verkehrsteilnehmer die Situation besser einschätzen und ihre Fahrzeuge fristgerecht umparken.
Das Ordnungsamt empfiehlt daher jedem Verkehrsteilnehmer, regelmäßig nach seinem Fahrzeug zu sehen, sofern es im öffentlichen Verkehrsraum geparkt ist. Wenn Sie verreisen und Ihr Auto auf der Straße geparkt haben, lohnt es sich erst recht, jemanden mit der Aufsicht über Ihr Fahrzeug zu beauftragen und dieser Person vorsichtshalber auch einen Ersatzschlüssel zu überlassen. So ersparen Sie sich im Fall der Fälle ein „Knöllchen“ und die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs.
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