Rathausinfo
Was ist ein verkehrsberuhigter Bereich?
Verkehrstipp des Ordnungsamtes der Reihe: "Hätten Sie es gewusst?"
Gerade das blaue Schild mit dem ballspielenden Vater und Kind, das auch in Königstein in vielen Straßen zu sehen ist, macht vielen Verkehrsteilnehmern immer wieder Probleme. Oftmals ist unklar, welche Verkehrsregeln in diesen verkehrsberuhigten Bereichen gelten. Zum besseren Verständnis haben wir die dort geltenden Verkehrsregelungen einmal für Sie aufgelistet:
- Fußgänger dürfen die Straßen in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) einhalten.
- Die Fahrer eines Autos, LKW, Motorrades oder Fahrrades dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der speziell gekennzeichneten Flächen unzulässig; ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und Be- und Entladen.
- Bei der Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich gilt „Vorfahrt gewähren!“. Der Verkehr aus den anderen Richtungen hat Vorrang. Dies ist an dem durchgehenden Bordstein am Ende des Bereiches erkennbar.
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